Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 06. Sep­tem­ber 2024)

 

§ 1 Gel­tungs­bere­ich

(1) Die nach­ste­hen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen Der Entwick­ler, Inhab­er Chris­t­ian Mün­ster (im fol­gen­den Anbi­eter) und dem/der Teil­nehmerin (im fol­gen­den Teil­nehmer) von Webina­ren, Online-Kursen und Präsen­zkursen (im fol­gen­den Kurse).

(2) Mündliche Nebenabre­den wur­den nicht getrof­fen. Alle kün­fti­gen Änderun­gen zu dem Ver­trag sind in Textform niederzule­gen, dies gilt auch für die Aufhe­bung dieser Textformk­lausel.

 

§ 2 Ver­tragsab­schluss

(1) Der Ver­trag kommt auf der Web­site des Anbi­eters, durch per­sön­lichen Abschluss oder durch Fernkom­mu­nika­tion­s­mit­tel zus­tande.

(2) Der Teil­nehmer kann die Kurse zunächst unverbindlich in den Warenko­rb leg­en und seine Angaben zum Kau­fab­schluss bear­beit­en. Der Teil­nehmer kann die im Warenko­rb liegen­den Kurse und seine Eingaben jed­erzeit durch Nutzung der bere­it gestell­ten Nav­i­ga­tion­ss­chalt­flächen kor­rigieren.

(3) Bei einem Ver­tragsab­schluss auf der Web­site gibt der Teil­nehmer ein binden­des Ver­tragsange­bot mit Betäti­gen der Anmelde-Schalt­fläche ab. Der Ver­trag kommt dann durch die Bestä­ti­gungs­mail des Anbi­eters zus­tande, in der der Teil­nehmer auch einen Link zu diesen AGB inkl. Wider­rufs­belehrung find­et. Soweit dem Teil­nehmer diese Mail nicht zuge­ht, liegt die Annahme des Ver­trages durch den Anbi­eter spätestens in der Abbuchung der Zahlung bei dem Teil­nehmer (z.B. bei Kred­itkarten­zahlung) oder der Ermöglichung der Teil­nahme an dem Kurs (je nach­dem, welch­es früher erfol­gt).

(4) Die Ver­tragssprache ist deutsch.

(5) Ein schriftlich­er Ver­trag wird von dem Anbi­eter auf­be­wahrt und gespe­ichert, ein Ver­trag kann aber auch mündlich geschlossen wer­den. Verträge auf der Web­site wer­den von dem Anbi­eter nicht gespe­ichert.

(6) Der Anbi­eter ist berechtigt, von dem Ver­trag über den Kurs zurück­zutreten, wenn in der Per­son des Teil­nehmers ein wichtiger Grund für die Ver­weigerung der Teil­nahme beste­ht.

 

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht etwas anderes vere­in­bart ist, ver­ste­hen sich alle Preise inklu­sive Mehrw­ert­s­teuer. Nicht enthal­ten sind bei Online-Kursen etwaige Verbindungskosten des Teil­nehmers oder bei Präsen­zkursen Anreise- oder Verpfle­gungskosten.

(2) Die Zahlung des Teil­nehmers auf eine Rech­nung ist wie fol­gt geregelt:

Webina­re: Die Zahlung des Teil­nehmers auf eine Rech­nung ist sofort fäl­lig. Der Teil­nehmer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rech­nung in Verzug gerät. Im Rah­men des Ver­tragss­chlusses wird der Nutzer zudem online einen Auf­tragsver­ar­beitungsver­trag mit dem Anbi­eter abschließen.

Präsen­zkurse: 3–5 Wochen vor Kurs­be­ginn erhält der Teil­nehmer die Rech­nung. Die Zahlung des Teil­nehmers auf die Rech­nung ist sofort fäl­lig. Der Teil­nehmer wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rech­nung in Verzug gerät.

(3) Dem Teil­nehmer ste­hen fol­gende Zahlungsmeth­o­d­en zur Ver­fü­gung:

– Kred­itkarte, hier erfol­gt die Belas­tung nach Annahme des Ver­tragsange­botes durch den Anbi­eter.

– Vorkasse, hier gibt der Anbi­eter dem Teil­nehmer seine Bankverbindung bekan­nt.

(4) Entste­hen für eine Rück­lastschrift durch den Teil­nehmer Gebühren, hat der Teil­nehmer diese zu tra­gen, soweit er die Rück­lastschrift zu vertreten hat­te, sie also nicht berechtigt war.

(5) Der Anbi­eter ist berechtigt, vor Durch­führung des Kurs­es die Entrich­tung der Kurs­ge­bühr durch den Teil­nehmer zu über­prüfen und sich gegebe­nen­falls einen Nach­weis über die erfol­gre­iche Zahlung an den Anbi­eter vor­legen zu lassen. Sofern der Teil­nehmer diesen Nach­weis nicht erbringt oder bei Nichtzahlung kann der Anbi­eter dem Teil­nehmer die Teil­nahme an dem Kurs ver­weigern.

 

§ 4 Kursin­halt und ‑ort

(1) Die Beschrei­bun­gen des Kurs­es im Inter­net des Anbi­eters dienen lediglich der Illus­tra­tion und sind nur unge­fähre Angaben. Eine Gewähr für die voll­ständi­ge Ein­hal­tung wird nicht über­nom­men.

(2) Der Anbi­eter ist berechtigt, Anpas­sun­gen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurs­es aus fach­lichen Grün­den vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktu­al­isierung oder Weit­er­en­twick­lung des Kursin­haltes beste­ht, sofern dadurch keine wesentliche Verän­derung des Kursin­haltes ein­tritt und die Änderung für den Teil­nehmer zumut­bar ist.

(3) Der Anbi­eter ist berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gle­icher­maßen qual­i­fizierten Referenten/Referentin zu erset­zen, sofern dies wegen Ver­hin­derung des Referenten/Referentin, aus gesund­heitlichen oder son­sti­gen Grün­den erforder­lich sein sollte.

(4) Der Anbi­eter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurs­es zu ändern, sofern die Änderung dem Teil­nehmer rechtzeit­ig mit­geteilt und für diesen zumut­bar ist.

 

§ 5 Pflicht­en des Teil­nehmers bei Online-Kursen

(1) Der Teil­nehmer darf den Kurs nur per­sön­lich nutzen und Drit­ten nicht zugänglich machen, sofern nicht etwas anderes bes­timmt ist.

(2) Der Teil­nehmer erhält von dem Anbi­eter die Zugangs­dat­en zu dem Kurs oder wählt solche selb­st aus. Die Zugangs­dat­en haben den Zweck, die Nutzung des Kurs­es durch unberechtigte Per­so­n­en auszuschließen. Wählt der Teil­nehmer selb­st welche aus oder ändert er seine Zugangs­dat­en, hat er auf eine aus­re­ichende Pass­wort­sicher­heit zu acht­en. Kurze und leicht zu erra­tende Pass­wörter dür­fen nicht ver­wen­det wer­den. Diese Zugangs­dat­en sind von dem Teil­nehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicher­heit in regelmäßi­gen Abstän­den zu ändern. Dig­i­tal darf der Teil­nehmer Benutzer­na­men und Ken­nwörter nur sich­er ver­schlüs­selt spe­ich­ern.

(3) Bei mehrma­liger falsch­er Eingabe der Zugangs­dat­en kann zum Schutz des Teil­nehmers der Zugang ges­per­rt wer­den.

(4) Der Teil­nehmer ist verpflichtet, den Anbi­eter unverzüglich in Ken­nt­nis zu set­zen, wenn der Teil­nehmer Ken­nt­nis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangs­dat­en haben oder sich son­st Zugang zu seinem Kurs ver­schafft haben. Benachrichtigt der Teil­nehmer den Anbi­eter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbi­eter den daraus ent­stande­nen Schaden zu erset­zen.

 

§ 6 Ver­füg­barkeit des Online-Kurs­es

(1) Die Nutzung des Kurs­es erfol­gt im Inter­net und kann nur mit einem aus­re­ichend schnellen Inter­net-Anschluss des Teil­nehmers voll­ständig genutzt wer­den. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teil­nehmers.

(2) Der Anbi­eter strebt eine größt­mögliche Ver­füg­barkeit des Kurs­es an. Eine ständi­ge Ver­füg­barkeit kann aber nicht garantiert wer­den und hängt auch von der Funk­tion der Infra­struk­tur des Inter­nets ab, auf die der Anbi­eter keinen Ein­fluss hat.

(3) Der Anbi­eter ist berechtigt, die Nutzung des Kurs­es ins­beson­dere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus son­sti­gen für den Betrieb­sablauf des Anbi­eters erforder­lichen Grün­den vorüberge­hend einzuschränken oder ganz zu sper­ren. Der Anbi­eter wird dabei möglichst auf die durch­schnit­tlichen Belange der Teil­nehmer Rück­sicht nehmen (z.B. bei der Bes­tim­mung von Wartungszeit­en). Bei drin­gen­den Störun­gen ist der Anbi­eter zur Fehlerbe­sei­t­i­gung auch zu nor­malen Geschäft­szeit­en berechtigt.

(4) Der Anbi­eter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbi­eter oder den Sub­un­ternehmern des Anbi­eters ein­tre­tende Betrieb­sstörun­gen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussper­rung, die den Anbi­eter ohne eigenes Ver­schulden vorüberge­hend daran hin­dern, die Leis­tun­gen zu erbrin­gen. Der Anbi­eter haftet weit­er nicht für Daten­ver­luste oder Nichtver­füg­barkeit­en, die durch geeignete, den Regeln der Tech­nik und Eigen­vor­sorge entsprechende Vorkehrun­gen des Teil­nehmers unschw­er zu ver­hin­dern gewe­sen wären.

(5) Ist der Anbi­eter zur Leis­tungser­bringung auf­grund höher­er Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflich­tung des Anbi­eters zur Leis­tungser­bringung, solange das Leis­tung­shin­der­nis andauert.

(6) Dauert das Leis­tung­shin­der­nis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Ver­trag frist­los zu kündi­gen, wenn die Ver­tragser­fül­lung infolge des Hin­derniss­es für ihn kein Inter­esse mehr hat.

 

§ 7 Ver­füg­barkeit und Ablauf von Präsenzveranstaltungen/Ausschluss des Teil­nehmers

(1) Die Kur­splätze wer­den in der Rei­hen­folge des Ein­gangs der Anmel­dun­gen vergeben. Der Teil­nehmer erhält spätestens sieben Tage vor Beginn eine Benachrich­ti­gung (schriftlich oder per Mail), falls der Anlass wegen zu geringer Teil­nehmerzahl nicht durchge­führt wer­den kann.

(2) Der Anbi­eter hat in den Kursräum­lichkeit­en das Haus­recht. Den Anweisun­gen von ihm ist durch den Teil­nehmer Folge zu leis­ten. Ergänzend gel­ten die Hau­sor­d­nung der Ver­anstal­tungsräum­lichkeit­en sowie gegebe­nen­falls weit­ere von dem Anbi­eter erlassene Vorschriften. Der Anbi­eter kann den Teil­nehmer von der weit­eren Teil­nahme an der Ver­anstal­tung auss­chließen, wenn der Teil­nehmer gegen die Verpflich­tun­gen aus diesem Para­grafen schuld­haft ver­stößt. Bei groben Ver­stößen kann dies auch ohne vorherige Andro­hung erfol­gen.

(3) Wird der Teil­nehmer von dem Anbi­eter aus­geschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbi­eter den dadurch ent­stande­nen Schaden zu erset­zen. Ins­beson­dere hat der Teil­nehmer keinen Anspruch auf ganze oder teil­weise Erstat­tung der von ihm gezahlten Kurs­ge­bühren.

 

§ 8 Wider­ruf / Abmel­dung

(1) Teil­nehmer haben ein Wider­ruf­s­recht, außer bei dig­i­tal­en Inhal­ten, wenn der Teil­nehmer die sofor­tige Erbringung der Leis­tung durch den Anbi­eter gefordert und der Anbi­eter den Teil­nehmer auf das Erlöschen des Wider­ruf­s­rechts hingewiesen hat. Für reine Online-Kurse erlis­cht unter diesen Voraus­set­zun­gen das Wider­ruf­s­recht unmit­tel­bar, sobald der Ver­brauch­er die Leis­tung ent­ge­gengenom­men hat (z.B. durch Ein­loggen oder Down­load). Die Erstat­tungsregelung für Dien­stleis­tun­gen gilt insoweit nicht.

 

§ 9 Wider­ruf­s­recht

(1) Der Teil­nehmer hat das Recht, bin­nen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün­den diesen Ver­trag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Ver­tragsab­schlusses.

(2) Um das Wider­ruf­s­recht auszuüben, muss der Teil­nehmer den Anbi­eter mit Namen, Adresse, E‑Mail-Adresse und Tele­fon mit­tels ein­er ein­deuti­gen Erk­lärung (z.B. E‑Mail) über seinen Entschluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, informieren. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass er die Mit­teilung über die Ausübung des Wider­ruf­s­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absendet.

(3) Wenn der Teil­nehmer den Ver­trag wider­ruft, hat ihm der Anbi­eter alle Zahlun­gen, die er von ihm erhal­ten hat, unverzüglich und spätestens bin­nen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zuzahlen, an dem die Mit­teilung über seinen Wider­ruf dieses Ver­trags beim Anbi­eter einge­gan­gen ist. Für diese Rück­zahlung ver­wen­det der Anbi­eter das­selbe Zahlungsmit­tel, das der Teil­nehmer bei der ursprünglichen Transak­tion einge­set­zt hat, es sei denn, mit ihm wurde aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart; in keinem Fall wer­den ihm wegen dieser Rück­zahlung Ent­gelte berech­net.

(4) Hat der Teil­nehmer ver­langt, dass die Dien­stleis­tung während der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so hat er dem Anbi­eter einen angemesse­nen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem er den Anbi­eter von der Ausübung des Wider­ruf­s­rechts hin­sichtlich dieses Ver­trags unter­richtet, bere­its erbracht­en Dien­stleis­tun­gen im Ver­gle­ich zum Gesam­tum­fang der im Ver­trag vorge­se­henen Dien­stleis­tun­gen entspricht.

Muster-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­rufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses For­mu­lar aus und senden Sie es zurück.)

An Der Ent-Wick­ler, Inhab­er Chris­t­ian Mün­ster (jetzt.leben@der-ent-wickler.com):

Hier­mit wider­rufe ich den von mir abgeschlosse­nen Ver­trag über die dig­i­tal­en Inhalte/die Erbringung der fol­gen­den Dien­stleis­tung:

Name des Kurs­es

Kurs­dat­en

Bestellt am [Datum]

Name des Teil­nehmers

E‑Mail-Adresse des Teil­nehmers

Datum

 

§ 10 Aus­fall des Kurs­es

(1) Der Anbi­eter ist berechtigt, die Durch­führung eines Kurs­es abzusagen, sofern die erforder­liche Teil­nehmerzahl nicht erre­icht wird.

(2) Der Anbi­eter ist zudem berechtigt, die Durch­führung des Kurs­es abzusagen, sofern bei ihm oder einem drit­ten, von dem Anbi­eter eingeschal­teten Leis­tungser­bringer, wie ins­beson­dere dem Referenten/Referentin oder der Ver­anstal­tungslokalität, eine Ver­hin­derung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussper­rung, Naturkatas­tro­phen, Unwet­ter, Verkehrs­be­hin­derung oder Krankheit ein­tritt, die den Anbi­eter ohne eigenes Ver­schulden daran hin­dert, den Kurs zum vere­in­barten Ter­min abzuhal­ten.

(3) Der Anbi­eter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teil­nehmer möglichst zeit­nah mitzuteilen.

(4) Im Falle ein­er Absage nach Absatz 1 oder Absatz 2 ste­ht dem Teil­nehmer ein Anspruch auf Schadenser­satz nicht zu.

(5) Im Falle ein­er Absage wird der Anbi­eter dem Teil­nehmer gegebe­nen­falls einen Ersatzter­min anbi­eten. Kommt hierüber eine Eini­gung nicht zu Stande, wird der Anbi­eter dem Teil­nehmer bere­its gezahlte Kursent­gelte erstat­ten.

 

§ 11 Ver­hin­derung des Teil­nehmers

(1) Tritt der Teil­nehmer von dem Kurs zurück oder ver­weigert aus anderem Grund die Teil­nahme, hat der Teil­nehmer die Kurs­ge­bühren teil­weise oder ganz zu entricht­en, wobei fol­gen­des gilt:

Präsen­zkurse:

– Rück­tritt mehr als 21 Tage vor dem ersten Kurstag: 0 % der Kurskosten fäl­lig.

– Rück­tritt 21–14 Tage vor dem ersten Kurstag: 50 % der Kurskosten fäl­lig

– Rück­tritt weniger als 14 Tage vor dem ersten Kurstag: 100 % der Kurskosten fäl­lig.

Webina­re

– Rück­tritt mehr als 14 Tage vor dem ersten Kurstag: 0 % der Kurskosten fäl­lig.

– Rück­tritt 14 Tage oder weniger vor dem ersten Kurstag: 100 % der Kurskosten fäl­lig.

(2) Der Teil­nehmer ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteil­nehmer zu benen­nen.

 

§ 12 Urhe­ber­recht und gewerbliche Schutzrechte, Auf­nah­men

(1) Sämtliche Ver­anstal­tung­sun­ter­la­gen des Anbi­eters sind urhe­ber­rechtlich geschützt. Dies bet­rifft sowohl Inhalte des Anbi­eters auf sein­er Web­site, Vorträge, Präsen­ta­tio­nen, Skripte und son­stige Ver­anstal­tung­sun­ter­la­gen. Der Teil­nehmer ist nicht berechtigt, der­ar­tige Unter­la­gen zu vervielfälti­gen, zu ver­bre­it­en oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Teil­nehmer ist nicht berechtigt, ohne aus­drück­liche Erlaub­nis des Anbi­eters Bild‑, Film- oder Tonauf­nah­men von der Ver­anstal­tung zu machen.

(3) Der Teil­nehmer willigt ein, dass der Anbi­eter Bild‑, Film- und/oder Tonauf­nah­men von der Ver­anstal­tung unter Wieder­gabe des Teil­nehmers her­stellt und für Wer­bezwecke ver­wen­det. Der Teil­nehmer ist berechtigt, diese Ein­willi­gung jed­erzeit zu wider­rufen oder einzuschränken.

 

§ 13 Haf­tung des Anbi­eters

(1) Der Anbi­eter haftet nicht für leicht fahrläs­sige Pflichtver­let­zun­gen, sofern diese keine ver­tragswesentlichen Pflicht­en betr­e­f­fen oder der Anbi­eter für die Erfül­lung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtver­let­zung nicht einge­trete­nen Erfolg eine Garantie über­nom­men hat. Dies gilt auch für entsprechende Hand­lun­gen der Erfül­lungs­ge­hil­fen und Organe des Anbi­eters.

(2) Dieser Haf­tungsauss­chluss gilt nicht, soweit der Schaden in ein­er Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit beste­ht.

(3) Jede Haf­tung des Anbi­eters aus ein­er grob fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung oder ein­er grob fahrläs­si­gen delik­tis­chen Hand­lung ist auf den für den Anbi­eter vorherse­hbaren Schaden begren­zt.

(4) Dieser Para­graf gilt entsprechend für delik­tis­che Hand­lung der Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbi­eters.

(5) Mit­ge­brachte Gegen­stände befind­en sich auf Gefahr des Teil­nehmers in den Kursräum­lichkeit­en des Anbi­eters. Der Anbi­eter übern­immt keine Haf­tung für den Ver­lust, den Unter­gang oder die son­stige Beschädi­gung, es sei denn, dem Anbi­eter fällt grobe Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz zur Last.

(6) Der Anbi­eter haftet nicht für Inhalte von exter­nen Links auf der Web­seite des Anbi­eters, ins­beson­dere nicht für Wer­beangaben des Anbi­eters der Kursräum­lichkeit­en und/oder der Ref­er­enten.

(7) Der Anbi­eter haftet bei online präsen­tierten Inhal­ten nur für die ord­nungs­gemäße Ein­speisung der Dat­en in das Inter­net an seinem Zugangspunkt. Der Anbi­eter haftet nicht, sofern die ord­nungs­gemäß einge­speis­ten Dat­en nicht in aus­re­ichen­der Qual­ität bei dem Teil­nehmer ankom­men. Ins­beson­dere haftet der Anbi­eter nicht für die Emp­fangskon­fig­u­ra­tion des Teil­nehmers oder Fehler bei Net­z­be­treibern.

 

§ 14 Daten­schutz

(1) Für den Ver­trag wer­den gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Ver­trags­dat­en erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leis­tun­gen und alle anderen elek­tro­n­isch oder zur Spe­icherung über­mit­tel­ten Dat­en, die für die Durch­führung des Ver­trages erforder­lich sind), soweit sie für die Begrün­dung, inhaltliche Aus­gestal­tung oder Änderung eines Ver­trages erforder­lich sind.

(2) Die Ver­trags­dat­en wer­den an Dritte nur weit­ergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfül­lung des Ver­trages erforder­lich ist, dies dem über­wiegen­den Inter­esse an ein­er effek­tiv­en Leis­tung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Ein­willi­gung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder son­stige geset­zliche Erlaub­nis vor­liegt. Die Dat­en wer­den nicht in ein Land außer­halb der Schweiz oder der EU weit­ergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kom­mis­sion ein ver­gle­ich­bar­er Daten­schutz wie in der EU fest­gestellt ist, eine Ein­willi­gung hierzu vor­liegt oder mit dem drit­ten Anbi­eter die Stan­dard­ver­tragsklauseln vere­in­bart wur­den.

(3) Betrof­fene kön­nen jed­erzeit kosten­frei Auskun­ft über die gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­lan­gen. Sie kön­nen jed­erzeit Berich­ti­gung unrichtiger Dat­en ver­lan­gen (auch durch Ergänzung) sowie eine Ein­schränkung ihrer Ver­ar­beitung oder auch die Löschung Ihrer Dat­en. Dies gilt ins­beson­dere, wenn der Ver­ar­beitungszweck erloschen ist, eine erforder­liche Ein­willi­gung wider­rufen wurde und keine andere Rechts­grund­lage vor­liegt oder die Daten­ver­ar­beitung unrecht­mäßig ist. Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den dann im geset­zlichen Rah­men unverzüglich berichtigt, ges­per­rt oder gelöscht. Es beste­ht jed­erzeit das Recht, eine erteilte Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu wider­rufen. Dies kann durch eine form­lose Mit­teilung erfol­gen, z.B. per Mail. Der Wider­ruf berührt die Recht­mäßigkeit der bis dahin vorgenomme­nen Daten­ver­ar­beitung nicht. Es kann Über­tra­gung der Ver­trags­dat­en in maschi­nen­les­bar­er Form ver­langt wer­den. Soweit durch die Daten­ver­ar­beitung eine Rechtsver­let­zung befürchtet wird, kann bei der zuständi­gen Auf­sichts­be­hörde eine Beschw­erde ein­gere­icht wer­den.

(4) Die Dat­en bleiben grund­sät­zlich nur so lange gespe­ichert, wie es der Zweck der jew­eili­gen Daten­ver­ar­beitung erfordert. Eine weit­erge­hende Spe­icherung kommt vor allem in Betra­cht, wenn dies zur Rechtsver­fol­gung oder aus berechtigten Inter­essen noch erforder­lich ist oder eine geset­zliche Pflicht beste­ht, die Dat­en noch aufzube­wahren (z.B. steuer­liche Auf­be­wahrungs­fris­ten, Ver­jährungs­frist).

 

§ 15 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

Für alle Rechts­beziehun­gen mit dem Anbi­eter ist das Recht am Dom­izil des Anbi­eters anwend­bar. Der Gerichts­stand ist das zuständi­ge Gericht am Dom­izil des Anbi­eters.

 

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für Webina­re und Kurse

 

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